Die Veterinärbehörde Potsdam-Mittelmark hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die gestern auf der Website veröffentlicht worden ist:
Veranstaltungen mit Geflügel untersagt – Schutz vor Newcastle-Krankheit
Wesentliche Inhalte der neuen Allgemeinverfügung sind:
- Das Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten, Geflügelschauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel oder Tauben, insbesondere Taubenauflässen, gilt weiterhin im gesamten Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
- Neu aufgenommen wurde eine Melde- und Untersuchungspflicht für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter bei bestimmten Verlusten oder auffälligen Leistungsänderungen. Zu melden sind unverzüglich an den Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung:
- Verluste ab 3 Prozent innerhalb von 24 Stunden bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren,
- Verluste ab 1 Prozent innerhalb von 24 Stunden bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren oder
- auffällige Veränderungen der Legeleistung oder der Gewichtszunahme.
Geflügelhaltungen, bei denen diese Kriterien auftreten, müssen anschließend virologisch auf Newcastle Disease untersucht werden.