Wichtige Hinweise an alle Steuerzahler

Werte Steuerzahler,

wir erinnern hiermit an die Zahlung der Grundsteuern A und B für das 4. Quartal 2024.

Diese werden zum 15.11.2024 fällig.

 

 

Wir bitten Sie, die fälligen Steuerbeträge unter Angabe des auf dem letzten Steuerbescheid angegebenen Kassenzeichens auf das Konto der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) bei der

Deutsche Kreditbank DKB

IBAN: DE 31 12030000 0000 440149

zu überweisen.

 

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfälligkeit ist die Gemeinde nach § 240 Abgaben-ordnung verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.

Sollten Sie künftig das Lastschriftverfahren der Gemeinde nutzen wollen, haben Sie die Möglichkeit auf unserer Homepage unter www.gross-kreutz.de unter Gemeindeverwaltung/Formulare/Kasse ein vorbereitetes Formblatt herunterzuladen. Dieses schicken Sie bitte ausgefüllt an die Gemeinde zurück.

Sie können auch formlos unter Angabe Ihrer aktuellen Bankverbindung und Ihres Kassenzeichens eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen.

 

Kalsow

Bürgermeister

 

Weitere Hinweise für Grundstücksbesitzer

Mit dem Jahr 2025 führt die Bundesregierung eine Neuregelung der Grundsteuer ein. Sie erhalten mit dem Jahreswechsel neue Grundsteuer-Bescheide von der Gemeindeverwaltung mit einer Neuberechnung auf der Grundlage Ihrer Erklärung gegenüber dem Finanzamt. Auf Grund der aktuellen Datenlage bitten wir Sie, Ihre Grundsteuer-Messbetragsfestsetzungen vom Finanzamt zu prüfen. Bis ungefähr Juni 2024 haben die Finanzämter fälschlicherweise Ackerflächen als unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) ausgewiesen. Hier ist vom Finanzamt empfohlen, dass Sie dort Widerspruch gegenüber dem Finanzamt erheben und um Korrektur bitten, sofern Sie betroffen sind. Die Gemeinde kann erst eine Korrektur in den Grundsteuerbescheiden vornehmen, wenn eine Korrektur vom Finanzamt übermittelt wurde.

Ebenso bitten wir Sie, sofern Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, diesen für das Jahr 2025  vorerst zu stoppen, bis Sie von der Gemeinde die neuen Bescheide zur neuen Grundsteuer erhalten haben, da sich die Grundsteuerbeträge in jedem Fall ändern. Beachten Sie auch hier, dass die Festsetzung des Messbetrages vom Finanzamt ermittelt wird. Wenn Sie auch hier feststellen, dass dieser nicht richtig ist, kann dieser nur über das Finanzamt korrigiert werden.

Über die Höhe der Hebesätze werden die poltischen Gremien der Gemeinde in den kommenden Sitzungen entscheiden.