Bundestagswahl 2025

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WAHLEN 2025

Informationen der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) zu den Wahlen 2025

Wahltermine:

23.02.2025 Bundestagswahl

 

 

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

nach Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1 Bundeswahlordnung - BWO)

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Groß Kreutz (Havel) wird in der Zeit vom 3. Februar bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten, also

 

                     Dienstag:        09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr


                     Donnerstag:   07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung, Einwohnermeldeamt, Potsdamer Landstraße 49 b, in 14550 Groß Kreutz (Havel), OT Jeserig, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Der Zugang zum Einwohnermeldeamt ist barrierefrei.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten innerhalb des oben genannten Zeitraumes überprüfen.

Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen,

aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

 

Das Wahlberechtigtenverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

 

Die vollständige Wahlbekanntmachung finden Sie hier:
https://www.gross-kreutz.de/dateien/453/Wahlen/549/Wahlbekanntmachung-gemaess-Anlage-5-zu--20-Abs-1-BWO-fuer-Homepage.pdf

 

Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wenn Sie beabsichtigen, eine Briefwahl zur Bundestagswahl 2025 durchzuführen, bitten wir folgende Hinweise zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Versand der Briefwahlunterlagen durch die Gemeinde Groß Kreutz (Havel) kann frühestens ab dem 10. Februar 2025 erfolgen.  

 

Da die Post mittlerweile bis zu 4 Posttage zur Zustellung zur Verfügung hat, kann es sein, dass Ihre Briefwahlunterlagen erst ab dem 13. Februar 2025 bei Ihnen eintreffen werden.

 

Deshalb unsere Bitte an Sie:

Bitte fragen Sie vorher nicht in der Verwaltung nach dem Verbleib der Briefwahlunterlagen nach, da Sie dadurch ein erhöhtes Telefonaufkommen produzieren.

 

Beachten Sie ebenfalls, dass Ihre Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Groß Kreutz (Havel), Potsdamer Landstraße 49b, 14550 Groß Kreutz (Havel), eingegangen sein müssen, damit Ihre Stimme in der Wahlauszählung Berücksichtigung findet.

 

Später eingegangene Wahlbriefe finden keine Berücksichtigung mehr. Auch hier sind die aktuellen Postlaufzeiten von 4 Tagen zu berücksichtigen.

 

Wollen Sie die Briefwahlunterlagen im Einwohnermeldeamt abholen, so beachten Sie, das dies auch frühestens ab dem 10. Februar 2025 möglich ist.

 

Nutzen Sie für die Wahlschein-Beantragung auch gerne unseren Onlinedienst unter: http://wahlschein.gross-kreutz.de

 

Der Online-Dienst für die Beantragung von Wahlscheinen ist ab dem 20. Januar 2025 freigeschaltet.