Ordnungsbehördliche Verordnung über das Anlegen von Wundstreifen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen am Waldrand
Teil II - Verordnungen Nr. 19 vom 24. Februar 2021 hier
Rathausbesuche ab 19. Januar 2021 nur in unaufschiebbaren Fällen möglich
Ab dem 19. Januar 2021 und bis auf Weiteres ist die Gemeindeverwaltung Groß Kreutz (Havel) für den allgemeinen (spontanen) Publikumsverkehr geschlossen. Die rasante Entwicklung der Infektionszahlen beim Coronavirus SARS-CoV-2 im Land Brandenburg und Landkreis Potsdam-Mittelmark ist ausschlaggebend dafür, einen weiteren Schritt bei der Vermeidung von Kontakten zu unternehmen.
Selbstverständlich läuft der Arbeitsbetrieb der Verwaltung weiter. Die Erreichbarkeit unserer Sachbereiche für die Bevölkerung ist sichergestellt.
Sie haben die Möglichkeit, sich über die Ihnen bekannten Telefonnummern oder E-Mailadressen direkt an die MitarbeiterInnen zur Klärung eines Sachverhaltes oder zur Terminvereinbarung für einen unbedingt zu klärenden Sachverhalt zu wenden.
WG: Präzisierung der Eindämmungsverordnung: Definition des Anspruchs auf Notbetreuung für Kinder – Nächtliche Ausgangsbeschränkung konkretisiert
Per Umlaufbeschluss hat das Kabinett heute redaktionelle Änderungen der geltenden Eindämmungsverordnung beschlossen. Ergänzt wurde eine konkrete Regelung zu den Anspruchsberechtigten für die Notbetreuung in der Grundschule. Ebenso gibt es Konkretisierungen bei den Ausgangsbeschränkungen, den Abhol- und Lieferdiensten sowie die Untersagung von FFP2-Masken mit Ventil beim Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Diese Masken sind nur ohne Ventil zugelassen. Beschäftigte müssen nur bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen.