Klarstellung der Schließzeitenregelungen für kommunale Kinderbetreuungseinrichtungen im Jahr 2024
Aus aktuellem Anlass sieht die Gemeinde Groß Kreutz (Havel) es als notwendig an, eine Klarstellung der im Amtsblatt Nr. 9 vom September 2023 veröffentlichten Schließzeitenregelung für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde im kommenden Jahr bekannt zu geben.
Während die von der Gemeindevertretung beschlossenen Zeiten unverändert bleiben, waren die Festlegungen zu den Brückentagen und Weihnachten aufgrund von Hinweisen
aus der Elternschaft entsprechend zu konkretisieren. Insofern ersetzt die folgende Bekanntmachung die Bekanntmachung aus dem Amtsblatt Nr. 9/2023.
In der Sommerschließzeit bieten alle offenen Einrichtungen eine Ausweichbetreuung für die jeweils geschlossene Kindertageseinrichtung an. Die Ausweichbetreuung während der Sommerschließzeit ist bis spätestens 31.03.2024 bei der Gemeindeverwaltung, mit Bescheinigung des Arbeitsgebers über die Nichtgewährung von Urlaub, zu beantragen!
An den angegebenen Brückentagen sowie zur Weihnachtsschließzeit sind - wie bisher - auch alle Kitas geschlossen. Bei nachgewiesenem Bedarf werden die betreffenden Kinder in der Kita Götz betreut. Der Antrag zur Nutzung einer Ersatzbetreuung ist spätestens 14 Tage vor Schließzeitenbeginn bei der Gemeindeverwaltung einzureichen! Es wird darauf hingewiesen, dass an diesen Tagen bei der Mittagsversorgung eine Abweichnung vom Speiseplan erfolgen kann.
Eine Betreuung während der Sommerferien ist in den Ganztagsgrundschulen (IKTB), für Kinder mit einem Betreuungsvertrag, gewährleistet. Eine Anmeldung für die Betreuung während der Sommerferien (insbesondere Kinder, die in die 1. Klasse eingeschult werden) hat bis spätestens 31.05.2024 zu erfolgen.
Für Einschüler:innen findet die Betreuung (nur bei Bedarf) vom 01.08.2024 bis 30.08.2024 in den Ganztagsgrundschulen (IKTB) statt. Voraussetzung ist der Abschluss eines Betreuungsvertrags für das Schuljahr 2024/2025 oder eines Gastkindervertrags für eine tageweise Betreuung.