Wegfall des Kinderreisepasses ab 01.01.2024

Im Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 wurde der Wegfall des Kinderreisepasses für Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren zum 01.01.2024 beschlossen.

Ab 01.01.2024 erhalten Kinder für Reisen außerhalb der EU (Europa) dann ebenfalls einen Reisepass. Dieser kostet 37,50 € statt der bisherigen 13,00 € für den Kinderreisepass. Bitte beachten Sie Antragsfristen von ca. 5-6 Wochen, da diese Pässe von der Bundesdruckerei gefertigt werden. Ebenso können Sie für Ihre Kinder für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis beantragen. Dieser kostest 22,80 € und die Antragsfrist beträgt ca. 2-3 Wochen.

Der künftige Reisepass/Personalausweis gilt für Kinder maximal sechs Jahre, aber nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. Bei Säuglingen ist also von einer deutlich kürzeren Gültigkeit auszugehen.

Bitte prüfen Sie bei einer zukünftigen Auslandsreisen, die Gültigkeit des vorhandenen Reisedokumentes, um bei der Einreise mit Ihrem Kind keine Probleme zu bekommen.

Bis 31.12.2023 können in der Gemeindeverwaltung noch Kinderreisepässe bzw. Verlängerungen mit einer Gültigkeit von 1 Jahr ausgestellt werden. Hierfür können Sie sich gerne einen Termin online auf der Internetseite: http://termine.gross-kreutz.de/ buchen.